mit Hunden verreisen – Auto – Flugzeug – Bahn – Tierpension

Im Video finden Sie verschiedene Informationen von der ZDF-Tierexpertin Valentina Uhlmann zum Thema mit Hunden mit dem Auto, Flugzeug, Bahn verreisen bzw. in einer Tierpension für die Dauer der Urlaubsreise abgeben.

Vor der Reise sollte man den Tierarzt besuchen und das Tier durchgecheckt werden. Der Tierarzt kann ggfs. auch Impfungen (z.T. Tollwutimpfung) auffrischen. Ebenso ist eine Reiseapotheke sinnvoll. Hierin gehört u.a. Verbandsmaterial, Desinfektionsmittel sowie evtl. ein Medikament gegen Durchfall. Innerhalb der EU benötigt der Hund einen gültigen Heimtierausweis, welcher vom Tierarzt ausgestellt wird.

Generell sollte man genügend lange vorher die Reise mit dem Tier planen und die jeweiligen Einreisebestimmungen beachten. Hier gibt es bei einzelnen Ländern erhebliche Unterschiede.

 

 

Auto

  • Wichtig ist hier, daß die Tiere nicht ungesichert reisen und durch das Auto fliegen können. Schon ein 4 kg Tier schlägt mit 80 kg in den Rücken des Autofahrers ein (Anmerkung: siehe hier auch die Crashtest-Videos mit Hunde-Dummies vom ADAC bzw. Allianz).
  • Im Auto sollte ein Hund daher nur in einer seiner Größe angepaßten stabilen Hundetransportbox reisen. Die Hundetransportbox sollte am besten im Kofferraum stehen.
  • Grundsätzlich muß ihr tierischer Begleiter im Auto so gesichert werden, daß die Insassen nicht gefährdet werden.

Flugzeug:

  • Bei Fluggesellschaften muß man fragen, ob der Hund mitreisen darf. (Anmerkung: einzelne Fluglinien nehmen grundsätzlich keine Hunde mit – ebenso muß der Hundetransport im Frachtraum rechtzeitig vorher angemeldet werden !)
  • Kleine Tiere bis 6 kg dürfen oben im Passagierraum unter dem Sitz mitfliegen.
  • Hier gibt es aber bzgl. der Transportbox bestimmte Anforderungen. So geht z.B. eine offene Tasche nicht. Ebenso sind Transportboxen, die nicht unter den Sitz passen, nicht erlaubt. Hier kann es im Extremfall passieren, daß man nicht mitgenommen wird.
  • Bei jeder Fluggesellschaft sollte man sich vorher informieren welche Tasche erlaubt ist.
  • Während eines Kurzfluges darf der Hund nicht aus der Tasche. Er sollte daher auch rechtzeitig daran gewöhnt werden längere Zeit in der Tasche zu bleiben.
  • Große Tiere ab einer kniehohen Größe bzw. ab 8 kg müssen in den Frachtraum, der sehr dunkel und voller Geräusche ist. Dies ist für viele Tiere ein großer Stress. (Anmerkung: Für den Frachtraum gibt es  spezielle Flugboxen mit IATA-Eignung).
  • Von einer Betäubung rät die Tierexpertin ab, da das Tier im Kopf alles weiter mitbekommt. (Anmerkung: Unabhängig davon gibt es eine hohe Todesfallrate bei Tieren, die ein Beruhigungsmittel für den Flug im Frachtraum bekamen, da die Beruhigungsmittel in großen Höhen bis zu 3x stärker wirken können!)

Bahn:

  • Alle großen Hunde (ab Kniehoch) müssen in der Bahn einen Maulkorb tragen und kosten auch 50% des Fahrpreises – unabhängig davon, ob sie die liebsten Tiere sind. Hier sollten Sie auch rechtzeitig an einen Maulkorb gewöhnt werden.
  • Sie haben dabei keinen Anspruch auf einen Sitzplatz.

Tierpension:

  • Der Hund sollte eine Haftpflichtversicherung haben, falls er in der Tierpension etwas anstellt.
  • Wichtig ist, daß das Tier in der Tierpension im Vordergrund steht. Der Hund sollte sich dort wohl fühlen, d.h. man darf z.B. auch das eigene Hundefutter mitbringen.

 

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